Diese Bedingungen gelten für den STAGE ACADEMY [JAS] Unterricht, der den durch den/die Erziehungsberechtigte/n angemeldeten und vertretenen Schülern (nachfolgend allgemein als „Schüler“ bezeichnet) erteilt wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die STAGE ACADEMY [JAS].

Unterrichtszeit und - gebühren

Die Unterrichtszeiten und –gebühren entnehmen Sie bitten dem jeweils aktuellen Blatt „Termine, Gebühren und Zahlungshinweise“, der Anmeldebestätigung oder den Informationsunterlagen für den jeweiligen Kurs. Eine Anmeldung setzt zu ihrer Wirksamkeit die gleichzeitige Zahlung/Überweisung einer Anzahlung auf das angegebene Konto der STAGE ACADEMY [JAS] voraus. Daraufhin bestätigt die STAGE ACADEMY [JAS] der Erhalt der Anmeldung nebst der Anzahlung- oder Gebühreneingang und informiert über die Einzelheiten des Unterrichts.

Aufnahmegebühr

Für die Teilnahme am STAGE ACADEMY [JAS] Unterricht ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 35,- € fällig. Für diese 35,- € erhält der Schüler das sogenannte Starterpaket. Diese beinhaltet die notwendige Grundausstattung für den Unterricht (Tasche, T-Shirt, Mappe).

Zahlungsweise

  1. Der Semesterbeitrag in vollem Betrag, bzw. der Differenz zur geleisteten Anzahlung oder Schnuppergebühr bis zum 4. Termin
  2. Per Lastschriftverfahren in 6 monatlichen Raten
    1. Frühjahr/Sommer (01. März – 31. August)
    2. Herbst / Winter (01. September – 28. Februar)

Unterrichtstage

Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Ein durchschnittliches STAGE ACADEMY [JAS] Semester besteht aus 15 Unterrichtstagen. Die genauen Daten der Unterrichtstage im jeweiligen Semester werden durch die STAGE ACADEMY [JAS] rechtzeitig mitgeteilt.

Unterrichtsvertrag

  1. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die STAGE ACADEMY [JAS] wird ein Unterrichtsvertrag geschlossen.
  2. Im Falle einer erstmaligen Teilnahme am STAGE ACADEMY [JAS] Unterricht beginnt der Unterricht mit einem zweimaligen Schnuppern. Hierfür ist eine Gebühr von 2/15 der Semestergebühr zu entrichten.
  3. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, wenn er nicht fristgerecht zum Ablauf des 10 Unterrichtstages des jeweils laufenden Semesters gekündigt wird. Bei fristgerechter Kündigung endet der Vertrag zum letzten Unterrichtstag, des jeweils laufenden Semesters.
  4. Im Falle einer Erkrankung eines Schülers von zusammenhängend mindestens 4 Wochen erstattet die STAGE ACADEMY [JAS] gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes Kursgebühren anteilig zurück.
  5. Sollten während eines Semesters aus von der STAGE ACADEMY [JAS]S zu vertretenden Gründen Unterrichtstage ausfallen, erstattet die STAGE ACADEMY [JAS] die anteiligen Kursgebühren zurück oder bietet eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Kurs an.

Nichtaufnahme bzw. Ausschluss von Schülern

Die STAGE ACADEMY [JAS] behält sich das Recht vor, Schüler zum Unterricht nicht zuzulassen bzw. auszuschließen.

Erhöhung der Kursgebühren

Änderungen des Stundenplans und des Lehrpersonals bleiben vorbehalten. STAGE ACADEMY [JAS] ist berechtigt die Kursgebühren zu Beginn eines Semesters angemessen zu erhöhen um die Gebühren an gestiegene Kosten für Lehrkräfte, Raummiete etc. anzupassen. Im Falle einer Erhöhung der Kursgebühren um mehr als 5% hat der Schüler das Recht, den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Semesterende zu kündigen.

Kursangebot

Die STAGE ACADEMY [JAS] bietet ein einmaliges Ausbildungskonzept an, in dem Tanz, Gesang, Schauspiel und Performance gleichermaßen gefördert und die Schüler entsprechend gefordert werden. Deshalb findet der Unterricht sowohl in entsprechenden Kleingruppen, als auch in einem gruppenübergreifenden Unterricht statt. Die Unterrichtszeit teilt sich dann auf in jeweils 40 Minuten Gesang und einmal 60 Minuten Performance pro Unterrichtstag. Für die Teenies (die Kleinsten) besteht das Angebot aus 90 Minuten Performance mit entsprechenden Schwerpunkten im Bereich Tanz, Gesang und Schauspiel.

Erkrankungen

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schüler sind verpflichtet, die STAGE ACADEMY [JAS] und die Lehrkräfte über vorhandene Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren.

Haftung bei Diebstählen / Verlust

Die Schüler sind verpflichtet, selbst auf ihr Eigentum zu achten. Die STAGE ACADEMY [JAS] übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes oder beschädigtes Eigentum.

Versicherungen

Die STAGE ACADEMY [JAS] und deren Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich während der Unterrichtszeiten. Die Haftung ist während dieser auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Schüler haftet die STAGE ACADEMY [JAS] auch für leichte Fahrlässigkeit.